
In einer E-Mail an die SPÖ Kematen wird behauptet, bei einer Briefwahl zu Hause sei der wahlberechtigten Person beim Ankreuzen quasi vorgeschrieben worden, wen sie zu wählen habe. Der Absender ist der SPÖ bekannt, will aber anonym bleiben. Auch dem „Ybbstaler“ liegen die Anschuldigungen vor
Wir wurden über schwerwiegende Unregelmäßigkeiten beim Ablauf des Wahlvorgangs mittels Wahlkarten informiert und sind der Sache nachgegangen. Der Verdacht hat sich erhärtet, weshalb wir uns nun verpflichtet fühlen, Einspruch zu erheben“, so SPÖ-Parteiobmann Matthias Fischböck. Man habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, so der SPÖ-Spitzenkandidat, der mit seinem Team bei der Gemeinderatswahl knapp zehn Prozent und damit zwei Mandate in Kematen dazugewinnen konnte. Neben der E-Mail habe es weitere mündliche Vorwürfe zur Verletzung des Wahlrechts gegeben. „Unser Wahlslogan ,Wir hean eich zua!‘ war kein Spruch für Plakate und Social-Media-Kampagnen, wenn sich Bürger an uns wenden, weil sie sich unter Druck gesetzt gefühlt haben, dann müssen wir handeln“, so Fischböck weiter. „Der Courage des Absenders muss man Tribut zollen.“ Allerdings wolle man sich nicht auf die persönliche Ebene begeben, „schließlich hat die ÖVP die vergangenen Jahre gute Arbeit geleistet“, bemüht sich Matthias Fischböck um Sachlichkeit.
Bürgermeisterin Juliana Günther, die aufgrund der Anfechtung kurzfristig die konstituierende Sitzung am Dienstag absagen musste, zeigt sich wenig überrascht: „Die Behauptungen, die aufgestellt werden, sind einfach falsch. Anschuldigungen und Vorwürfe gibt es vonseiten der SPÖ aber nach jeder Wahl. Das ist nichts Neues. Ich habe vor der Wahl Anordnung gegeben, dass beim Ankreuzen der Wahlkarte der Raum zu verlassen ist. Die Leute werden aber zunehmend älter und bitten immer häufiger um Unterstützung. Kommen damit sogar aufs Gemeindeamt. Darüber hinaus sind alle Wahlkartenanträge ordnungsgemäß unterschrieben, wovon sich auch die SPÖ-Mandatare bei ihrer Einsicht nach der Wahl überzeugen konnten. Sie haben alle Unterlagen erhalten. Wie jetzt auch die Landeswahlbehörde, die nun die Wahlkarten durchforstet.“
Die Landeswahlbehörde gibt nach ihrer Sitzung am 10. März bekannt, ob die Anfechtung abgewiesen wird. Wird die Anfechtung abgewiesen, kann sich der Gemeinderat innerhalb von vier Wochen konstituieren. Bei einer Abweisung bleibt der SPÖ noch die Möglichkeit, zum Verfassungsgerichtshof zu gehen. Hat die Anfechtung Substanz, kommt es zur Neuwahl. Kematen ist aber nicht die einzige niederösterreichische Gemeinde mit Wahlanfechtung. Bisher sind aus sechs weiteren Kommunen, darunter Blindenmarkt, welche eingelangt.