Veröffentlicht am 2. Oktober 2026

Bahnhof Gstadt nun doch verkauft

„Verkauf der Liegenschaft Bahnhof Gstadt an die Firma Lietz“

Der bisherige Mieter an der Imbissstube zeigte kein weiteres Interesse daran. © Leo L.

Nach einer Absetzung des Tagesordnungspunktes in der August-Sitzung des Gemeinderats wird das Areal „Bahnhof Gstadt“ nun doch um 301.140 Euro an die Firma Lietz verkauft

In der August-Sitzung des Waidhofner Gemeinderats hatte Bürgermeister Werner Krammer den Tagesordnungspunkt „Verkauf der Liegenschaft Bahnhof Gstadt an die Firma Lietz“ überraschend während der Debatte abgesetzt. Grund war die Kritik des fraktionslosen Gemeinderats Erich Leonhartsberger (ehemals SPÖ-Stadtrat), der in den Vertrag die Verpflichtung des Käufers, eine Toilette für Radfahrer und einen Automaten für Radschläuche dort zu betreiben, hineinreklamieren wollte. Am 28. September wurde der Kaufvertrag – offenbar unverändert – erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Berichterstatterin Alexandra Rössler (WVP) erläuterte, dass das 4.302 Quadratmeter umfassende Grundstück zu einem Quadratmeterpreis von 70 Euro, in Summe 301.140 Euro, an die Firma Lietz, die in unmittelbarer Nähe ein Autohaus betreibt, verkauft werden soll. Auf dem Grundstück befinden sich das ehemalige Bahnhofsgebäude und eine Imbissstube.

Bürgermeister Werner Krammer (WVP) teilte mit, dass es trotz Verhandlungen keine Einigung mit dem bisherigen Mieter der Imbissstube gegeben hat, weil dieser bekannt gegeben habe, dass er das Gebäude nicht mehr mieten wird. 

Gschwandegger: „Verkaufspreis zu gering“

„Wenn die Firma Lietz dort einen Betrieb haben will, der mit Radfahrern handelt, gehe ich davon aus, dass sie mit diesen auch freundlich umgehen und ihnen etwas anbieten werden“, sagte Krammer in der Debatte, das habe ihm die Firma auch zugesagt. Dazu Leonhartsberger: „Schade, dass wir zu keiner Lösung gekommen sind.“ Wobei er die Verpflichtung zum Toilettenbetrieb meinte. Gemeinderat Josef Gschwandegger (FPÖ) wähnte den Verkaufspreis als zu gering. Er stimmte als Einziger gegen die Annahme des Kaufvertrags.

Veröffentlicht am 2. Oktober 2026

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