ÖVP-Nationalratsabgeordneter Andreas Hanger bringt gegen einen FPÖ-Anhänger aus Amstetten eine Klage wegen Beleidigung ein

Anlass ist ein Facebook-Kommentar, in dem der FPÖ-Unterstützer einen Beitrag Hangers mit „tiefsten“ Beleidigungen kommentiert. „Als Politiker muss man sich harte und pointierte Kritik gefallen lassen. Das gehört zur Demokratie. Wenn jedoch die Grenze zur primitiven Beschimpfung überschritten wird, ist der Punkt erreicht, an dem man sich das nicht mehr gefallen lassen darf“, so Hanger.
Soziale Medien seien unverzichtbare Kommunikationsplattformen geworden. Gleichzeitig sei eine massive Verrohung der Sprache zu beobachten. „Insbesondere im politischen Umfeld der FPÖ. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wer öffentlich beschimpft, muss auch mit rechtlichen Konsequenzen rechnen“, betont Hanger. Mit der Klage wolle er bewusst ein Zeichen setzen: „Ich handle nicht nur in eigener Sache, sondern auch stellvertretend für viele Menschen, die täglich Ziel von Hass, Untergriffen und persönlichen Beleidigungen im Netz werden. Respekt ist keine optionale Tugend, sondern Grundlage unseres Zusammenlebens. Ausdrücklich betonen möchte ich auch, dass ich eine Schadensersatzzahlung für einen sozialen Zweck in Amstetten spenden werde.“

Politische Diskussionskultur trägt einen Namen
Deutliche Worte findet der gebürtige Ybbsitzer Hanger auch in Richtung der FPÖ-Bundespartei: „Der Verfall der politischen Diskussionskultur trägt für mich einen klaren Namen: Herbert Kickl.“ Zur Erinnerung verweist Hanger auf mehrere öffentlich getätigte Aussagen des FPÖ-Bundesparteiobmanns: „Herbert Kickl hat die Bundesregierung als ‚hirntot‘ bezeichnet, das Staatsoberhaupt als ‚senil‘ und als ‚Mumie‘ tituliert sowie sich über den Bundeskanzler mit Formulierungen wie ‚Mann ohne Hals und Haare‘ lustig gemacht. Wer politische Mitbewerber und höchste Repräsentanten unseres Staates derart herabwürdigt, darf sich nicht wundern, wenn das Niveau der Debatte insgesamt sinkt.“
„Es ist höchst an der Zeit, dass wir in Österreich zu einer vernünftigen Diskussionskultur zurückkehren“, so Hanger abschließend.
Entschuldigung nicht angenommen
„Der Ybbstaler“ fragte beim Beklagten, der von der Klage „komplett überrascht“ worden war, nach. Der Ursprung seines Kommentars liege schon ein gutes halbes Jahr zurück.
Er machte gemeinsam mit seiner Gattin im Sommer des Vorjahres beim Radfahren in einem Ybbsitzer Gastgarten Rast. Hier verweilte auch Andreas Hanger mit Bekannten. Im Gespräch mit seiner Frau bekundete der 51-Jährige, er wäre seit Corona Blauwähler. Als die beiden schließlich den Gastgarten verließen, hörten sie „im Rücken“: „Ihr blauen Kröten gehört angebrunzt.“ Als der im Bezirk Amstetten Wohnhafte vor Kurzem auf Facebook über einen Beitrag von Hanger scrollte, fiel ihm diese Situation wieder ein. „Ich hatte ein paar Bier zu viel und kommentierte Hangers Beitrag, mit dem, was wir in Ybbsitz gehört hatten“, so der Beklagte. „Nüchtern betrachtet, war das ein grober Blödsinn. Hassposting sehe ich aber keines. Ich habe außerdem versucht, mich telefonisch bei Andreas Hanger zu entschuldigen. Er meinte aber nur, das hätte ich mir vorher überlegen müssen. Zahlen müsse ich sowieso.“
Da der Beklagte erst vor wenigen Jahren Haus gebaut hat und noch Schulden zu tilgen sind, sind ihm die von Hanger geforderten 2.500 Euro für eine außergerichtliche Einigung nicht möglich. „Selbst, wenn dieser Betrag guten Zwecken zugeführt wird, kann ich mir das nicht leisten. Ein paar Huntert Euro könnte ich bestreiten“, so der Einsichtige. „Leid tut es mir auf jeden Fall.“ Ob es eine Strafe gibt und wie hoch diese auszufallen hat, muss nun das Gericht klären.

