Komplett überarbeitet und runderneuert wurde der neue Gefahrenzonenplan von Hollenstein

Dies wurde notwendig, da der alte Gefahrenzonenplan aus dem Jahr 1984 nicht mehr dem Stand der Technik entsprach und weil seit damals erheblich mehr Bereiche planungsrelevant wurden und auch etliche Schutzmaßnahmen umgesetzt wurden, erläutert Sektionsleiter Christian Amberger von der Wildbachverbauung.
Hollenstein ist, was die Wildbäche betrifft, eine der Kerngemeinden im Bezirk. Im Gemeindegebiet befinden sich 42 Wildbäche, de facto alle Zubringer-Gerinne zur Ybbs, die den Talboden durchfließt, allen voran der Hammerbach mit seinen etlichen Zubringern und auch der Mendlingbach rüber nach Göstling. Typisch für diese Bäche ist, dass sie bei heftigen Niederschlägen rasch stark anschwellen können, große Geschiebemengen transportieren und somit Liegenschaften und Verkehrswege gefährden. Daneben finden sich im Gemeindegebiet acht Lawineneinzugsgebiete und einige durch Überflutung und Steinschlag gefährdete Bereiche.
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