Veröffentlicht am 20. Oktober 2025

Check der Wildbäche in Opponitz

Gefahrenzonenplan – wichtiges Instrument für das Sicherheitswesen

Vor Ort bei der Überprüfung des Gefahrenzonenplanes (v. l.): Friedrich Pühringer (Amt der NÖ Landesregierung), Amtsleiterin Tatjana Stangl, Georg Dichlberger (Wildbachverbauung), Helga Fellner (Amt der NÖ Landesregierung), Bgm. Johann Lueger, Andreas Pichler (BMLUK) und Sektionsleiter Christian Amberger (Wildbachverbauung) © WLV

Die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung des neuen Gefahrenzonenplanes der Wildbäche in der Gemeinde Opponitz wurde durchgeführt.

„Diese wurde notwendig, da der alte Gefahrenzonenplan aus dem Jahr 1986 nicht mehr dem Stand der Technik entsprach und weil seit damals erheblich mehr Bereiche planungsrelevant wurden“, erläutert Sektionsleiter Christian Amberger von der Wildbachverbauung.

Opponitz ist, was die Wildbäche betrifft, eine typische Kerngemeinde der Wildbachverbauung. Im Gemeindegebiet befinden sich 33 Wildbäche, de facto alle Zubringergerinne zur Ybbs, die den Talboden durchfließt. Typisch für diese Bäche ist, dass sie bei heftigen Niederschlägen rasch stark anschwellen können und Liegenschaften und Verkehrswege gefährden. Daneben finden sich im Gemeindegebiet vier Lawineneinzugsgebiete, besonders bei der Großen Kripp nach St. Georgen am Reith und einige durch Steinschlag gefährdete Bereiche. Georg Dichlberger von der Gebietsbauleitung ermittelte mit seinem Team – unterstützt von modernster
Simulationstechnologie – die neuen, aktualisierten Gefahrenbereiche. Andreas Pichler vom Ministerium leitete die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung und konnte sich von der hohen fachlichen Qualität der Planung überzeugen.

Bürgermeister Johann Lueger betonte, wie wichtig die richtige Einschätzung der Hochwassergefährdung sei und dass die Gemeinde damit ein wichtiges Instrument für die Bauplanung, für das Sicherheitswesen und die örtliche Raumplanung besitze.

Sind Sie durch Naturgefahren gefährdet?

Daten über die Gefährdung durch Naturgefahren sind öffentlich.
Betroffene Anrainerinnen und Anrainer finden Informationen unter www.waldatlas.at, www.naturgefahren.at, www.hochwasserrisiko.at, https://atlas.noe.gv.at/ und natürlich in ihrem Gemeindeamt.

Blick auf die Geschiebesperre an der Hühnergrabenmure © WLV
Veröffentlicht am 20. Oktober 2025

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