Kommentar von Herausgeber Leo Lugmayr über den Österreichischen Bundesrat

Regelmäßig werden Stimmen laut, die zweite Kammer des Parlaments, den Österreichischen Bundesrat, abzuschaffen. Während in dieser Woche gerade die 77., 78., 79. und 80. Sitzung des Nationalrats in der 28. Gesetzgebungsperiode stattfinden, behandelt die zweite Kammer des Parlaments, der Bundesrat, am 3. Juni in seiner 991. Sitzung, seit er im Jahr 1945 einberufen wurde, die gleichen Gesetzesvorschläge. Seine Mitglieder werden – anders als im Nationalrat – nicht direkt vom Volk gewählt. Und darüber möchte ich mir heute Gedanken machen.
Entsendung von neun Landtagen
Die Mitglieder des Bundesrats werden von den neun Landtagen entsendet. Die Zusammensetzung hängt jeweils vom Stärkeverhältnis der Parteien in den Landtagen und die Anzahl der Mitglieder von der Summe an Wahlbevölkerung des jeweiligen Bundeslandes ab. Sie ändert sich nach jeder Landtagswahl. Der Bundesrat tagt seit 1945 in Permanenz. Der Bundesrat gilt vielen als politisches Anhängsel des Nationalrats, als zweite Kammer ohne echtes Gewicht, als Institution mit begrenzten Vetorechten und geringer öffentlicher Aufmerksamkeit. Tatsächlich aber wird seine Bedeutung häufig unterschätzt. Gerade in einer Zeit wachsender regionaler Unterschiede und zunehmender Spannungen zwischen Bund und Ländern – siehe Finanzausgleich, Bildungspolitik und Gesundheitswesen – zeigt sich, dass der Bundesrat eine wesentlich wichtigere Rolle im parlamentarischen System spielt, als ihm oft zugeschrieben wird.
Vertreter der Länderinteressen
Im österreichischen Zweikammersystem repräsentiert der Nationalrat den politischen Mehrheitswillen der Bevölkerung. Der Bundesrat hingegen vertritt die Interessen der Länder. Damit erfüllt er eine zentrale föderale Funktion: Er sorgt dafür, dass Entscheidungen des Bundes nicht ausschließlich aus der Perspektive Wiens getroffen werden, sondern auch regionale Anliegen berücksichtigt werden. Besonders in Bereichen wie Bildung, Gesundheit, Raumordnung oder Infrastruktur sind die Länder unmittelbar betroffen. Er kann bei Gesetzen, die die Rechte der Länder einschränken, ein „absolutes Veto“ einlegen. Der Bundesrat schafft somit eine institutionelle Verbindung zwischen Bundesgesetzgebung und regionaler Realität. Zwar besitzt der Bundesrat – abgesehen vom Bundesbudget, dem Bundesrechnungsabschluss oder der Geschäftsordnung des Nationalrats, wo er kein Mitspracherecht hat, – meist nur ein aufschiebendes Vetorecht, aber gerade dieses Instrument zwingt den Nationalrat immer wieder zu neuerlicher Auseinandersetzung mit Gesetzesvorhaben. Oder noch viel klarer: Gerade, weil bei der Verhandlung von Gesetzen das Veto des Bundesrats wie ein Damoklesschwert über den Beratungen hängt, wird in der Formulierung der Gesetze – in vorausblickender Sorge sozusagen, um nicht ins offene Messer des Bundesratsvetos zu laufen – die Sicht der Bundesländer vorsorglich bedacht und damit zur Wirkung gebracht.
Einbringen wichtiger Gesetzesanträge
Außerdem kann der Bundesrat mit einem Drittel seiner Mitglieder auch aus Sicht der Länder wichtige Gesetzesanträge im Nationalrat einbringen. Der Bundesrat kann politische Debatten vertiefen, auf Schwächen hinweisen und Kompromisse fördern. Seine Wirkung entfaltet sich weniger durch spektakuläre Blockaden als durch präventive politische Kontrolle und Vermittlung. In solchen Fällen wird deutlich, dass die Länderkammer keineswegs bloß symbolischen Charakter besitzt, sondern ein sehr modernes Regulativ darstellt. Die Bedeutung des Bundesrats liegt in seiner stabilisierenden Wirkung für den Föderalismus. Österreich ist kein zentralistischer Einheitsstaat, sondern ein Bundesstaat, dessen politische Balance auf der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern beruht. Ohne eine Vertretung der Länder auf Bundesebene würde die Gefahr wachsen, dass regionale Interessen übergangen werden. Der Bundesrat wirkt als Gegengewicht zur politischen Dominanz des Nationalrats und stärkt die demokratische Vielfalt innerhalb der Republik.
Ausgleich schaffen, regionale Interessen vertreten
Der Bundesrat mag zwar weniger sichtbar sein als der Nationalrat, doch Demokratie lebt nicht allein von öffentlicher Aufmerksamkeit. Seine Aufgabe besteht darin, Ausgleich zu schaffen, regionale Interessen zu vertreten und die föderale Ordnung zu sichern. Wer den Bundesrat als überflüssig betrachtet, unterschätzt die Bedeutung des Föderalismus für die politische Stabilität Österreichs. Gerade deshalb verdient die zweite Kammer mehr Anerkennung und das nicht als Machtzentrum, sondern als wirksames, notwendiges Korrektiv im demokratischen System.

