Neue Kolumne gibt praktischen Einblick in alltägliche rechtliche Themen und Fragestellungen

Wer in Österreich ein Produkt kauft, stößt früher oder später auf zwei Begriffe: Gewährleistung und Garantie. Obwohl sie im Alltag oft synonym verwendet werden, handelt es sich rechtlich um zwei grundverschiedene Instrumente – mit erheblichen Konsequenzen.
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und entsteht automatisch mit jedem Kaufvertrag. Sie verpflichtet den Verkäufer dafür einzustehen, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe mangelfrei ist. Tritt innerhalb der Gewährleistungsfrist (meist zwei Jahre) ein Mangel auf, stehen dem Käufer bestimmte Rechte zu – etwa Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Vertragsauflösung. In den ersten sechs bzw. zwölf Monaten gilt zudem die Vermutung, dass ein auftretender Mangel bereits bei Übergabe bestanden hat.
Davon zu unterscheiden ist die Garantie. Sie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Verkäufers und kann inhaltlich frei gestaltet werden. Eine Garantie kann beispielsweise längere Laufzeiten oder zusätzliche Leistungen umfassen, ist aber kein Ersatz für die Gewährleistung.
Besonders relevant wird diese Unterscheidung beim Kauf von Gebrauchtwaren – etwa von Autos. Hier versuchen Verkäufer immer wieder, die Gewährleistung vertraglich auszuschließen. Im B2C-Bereich (also beim Verkauf von Unternehmern an Konsumenten) ist ein vollständiger Ausschluss jedoch unzulässig. Nach österreichischem Recht kann die Gewährleistungsfrist bei gebrauchten beweglichen Sachen zwar auf ein Jahr verkürzt werden, ein gänzlicher Ausschluss ist jedoch rechtswidrig.
Das bedeutet: Auch beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Händler bleibt zumindest eine einjährige Gewährleistung bestehen. Klauseln wie „gekauft wie gesehen“ oder „ohne Gewährleistung“ sind gegenüber Konsumenten rechtlich wirkungslos. Käufer sollten sich daher nicht vorschnell abschrecken lassen, sondern ihre Rechte kennen und gegebenenfalls durchsetzen.
Fazit: Die Gewährleistung ist ein teils unverzichtbarer gesetzlicher Schutz, während die Garantie ein freiwilliger Bonus sein kann. Wer den Unterschied kennt, ist beim Kauf – ob neu oder gebraucht – klar im Vorteil.
RA Dr. Alexander Übelacker, LLB.oec. MSc
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