Veröffentlicht am 21. März 2026

Medizin und Recht – Wenn Behandlungen Folgen haben

Neue Kolumne gibt praktischen Einblick in alltägliche rechtliche Themen und Fragestellungen

Der Ybbstaler

Ein aktueller Fall aus Linz sorgt derzeit für große mediale Aufmerksamkeit: Einer Patientin soll am Kepler Universitätsklinikum eine gesunde Gebärmutter entfernt worden sein. Hintergrund soll eine kontaminierte Gewebeprobe gewesen sein, die zu einer falschen Krebsdiagnose führte. Solche Berichte werfen eine zentrale juristische Frage auf: Wann liegt tatsächlich eine ärztliche Fehlbehandlung vor, die Ansprüche eines Patienten gegenüber dem behandelnden Arzt oder dem Krankenhaus begründet?

Zunächst gilt: Nicht jede medizinische Komplikation führt automatisch zu einer Haftung. 

Liegt Fehlbehandlung vor?

Juristisch entscheidend ist insbesondere, ob im Zuge einer Behandlung gegen den medizinischen Standard verstoßen wurde – also gegen jene Sorgfalt, die nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft von einem sorgfältigen Arzt erwartet werden kann. 

Liegt eine solche Fehlbehandlung vor und entsteht dadurch ein Schaden, kann ein Schadenersatzanspruch des Patienten gegen den behandelnden Arzt oder das Krankenhaus bestehen. Der konkrete Schaden liegt meist in den erlittenen Schmerzen, welche durch das zu leistende Schmerzengeld abgegolten werden. Voraussetzung ist jedoch auch, dass ein Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden nachgewiesen werden kann (= Kausalität).

Zentraler Punkt: ärztliche Aufklärung

Ein weiterer zentraler Punkt ist die ärztliche Aufklärung. Patienten müssen vor einem Eingriff über Risiken, Alternativen und Folgen informiert werden, damit sie eine selbstbestimmte Entscheidung treffen können. Fehlt eine ausreichende Aufklärung, kann ein Eingriff selbst dann rechtswidrig sein, wenn er medizinisch korrekt durchgeführt wurde. So tragisch Einzelfälle sind: Sie verdeutlichen auch, wie wichtig transparente Aufklärung und rechtliche Prüfung sind – nicht nur für die betroffenen Patienten, sondern auch für das Vertrauen in unser Gesundheitssystem. Denn im medizinischen Bereich gilt letztlich ein allgemeingültiger Grundsatz: Wo Menschen arbeiten, können Fehler passieren. Entscheidend ist, wie damit umgegangen wird – medizinisch, organisatorisch und rechtlich.


RA Dr. Alexander Übelacker, LLB.oec. MSc
Unterer Stadtplatz 12
3340 Waidhofen/Ybbs
www.wetzl.at/rechtsanwalt-waidhofen
uebelacker@wetzl.at
07442/203 10

Veröffentlicht am 21. März 2026

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