Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte die Republik Österreich wegen überlanger Verfahrensdauer bei der Erteilung einer Apothekenkonzession an Susanne Engelbrechtsmüller in Straßburg

Die Waidhofnerin Susanne Engelbrechtsmüller kämpft seit dem Jahr 2011 (!) für eine Bewilligung eines Apothekerstandortes am Zeller Hauptplatz. Eine Apotheke nach modernen Standards war von ihr dort bereits eingerichtet und auch betrieben worden, musste aber wieder geschlossen werden, nachdem nach provisorischem Betrieb die Bewilligung für den dauerhaften Betrieb rechtskräftig beeinsprucht worden war.
Für Apothekerin Susanne Engelbrechtsmüller scheint der mittlerweile 15 Jahre dauernde Kampf um den Betrieb der Apotheke zwar nicht vollständig vorüber, doch nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EMGR) ortet sie Licht am Ende des Tunnels. „Ich bin zuversichtlich, meine Apotheke bald aufsperren zu können“, freut sich Engelbrechtsmüller.
Chance durch Primärversorgungszentrum
Das Verfahren liegt aber seit rund zwei Jahren nach wie vor beim Landesverwaltungsgerichtshof NÖ. Denn die Apothekerkammer lässt aktuell eine Studie bezüglich des Einzugsgebietes erstellen, die Grundlage einer Erteilung einer Apothekenkonzession ist. Die Tatsache, dass wenige Meter weiter – auf der gegenüberliegenden Straßenseite – mit Frühjahr dieses Jahres eine bestehende Arztpraxis auf ein Primärversorgungszentrum erweitert wird, könnte ein wichtiges Argument für die Erteilung der Konzession sein.


