Neuer NÖ Wohn-Bonus und Heizkostenzuschuss beschlossen Ab jetzt beantragen
Am 15. Oktober wurden in der Sitzung der NÖ Landesregierung der neue NÖ Wohn-Bonus und der NÖ Heizkostenzuschuss beschlossen. Ab jetzt kann der NÖ Wohnbonus auf der Website des Landes Niederösterreich beantragt werden. Die Höhe vom NÖ Wohnbonus ist vom jährlichen Bruttohaushaltseinkommen und von der Haushaltsgröße abhängig. Für den NÖ Wohnbonus müssen die Antragsteller mindestens sechs Monate ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben. Jede erste im Haushalt lebende Person erhält 80 Euro von diesem Bundesgeld, jede weitere hauptgemeldete Person bekommt 30 Euro. Ein Einpersonenhaushalt darf brutto nicht mehr als 18.000 Euro im Jahr verdienen, ein Mehrpersonenhaushalt nicht mehr als 45.000 Euro jährlich. „Ein anspruchsberechtigter Vierpersonen-Haushalt erhält somit eine Einmalzahlung von 320 Euro, 150 Euro durch den NÖ Heizkostenzuschuss und 170 Euro durch den NÖ Wohnbonus. Mit diesen Kriterien ist gewährleistet, dass vor allem Familien mit Kindern profitieren“, so Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister. Die Beantragung des neuen NÖ Wohnbonus ist ab jetzt unter www.noe.gv.at online möglich. Personen, die keinen Online-Zugang haben, können sich an die Servicenummer 02742/9005-15970 wenden. Die Antragsfrist endet am 15. Dezember dieses Jahres. Die Antragstellung für den NÖ Heizkostenzuschuss ist ausschließlich beim Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes möglich. Für den NÖ Heizkostenzuschuss läuft die Antragsfrist bis zum 31. März 2025. „Die Heizkosten treffen Menschen, die an oder unter der Armutsgrenze leben, viel härter als andere. Die beschlossenen Hilfestellungen sind wichtige Beiträge, um ein menschenwürdiges Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen“, freut sich NÖ Soziallandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig über den einstimmigen Beschluss.