Veröffentlicht am 13. März 2025

Wahl-Anfechtung der SPÖ Kematen abgelehnt

Damit muss die Gemeinderatswahl nicht wiederholt werden

Wie es weitergeht, weiß man erst nach Erhalt des schriftlichen Bescheids. © kematen-ybbs.gv.at

Von zwölf Anfechtungen in elf NÖ Gemeinden lehnte die Wahlbehörde sieben vergangenen Montag ab, auch die der SPÖ Kematen. Wie es nun weitergeht, hängt vom schriftlichen Bescheid ab

Am vergangenen Montag, dem 10. März, wurden in der Sitzung in St. Pölten zwölf Anfechtungen in elf niederösterreichischen Gemeinden in Bezug auf Unregelmäßigkeiten bei der vergangenen Gemeinderatswahl Ende Jänner behandelt.

Die Juristen der Gemeindeabteilung prüften die Sachverhalte und legten diese den Mitgliedern der Landeshauptwahlbehörde zur Entscheidung vor. „In sieben Gemeinden wurden die Anfechtungen abgelehnt, da sich die angeführten Mängel nicht bestätigten“, gab ÖVP-Landtagspräsident und Vorsitzender des Gremiums Karl Wilfing bekannt. Zu den abgelehnten Wahlanfechtungen zählt auch die der SPÖ Kematen. Auf einen schriftlichen Bescheid wird noch gewartet. Erst wenn dieser erfolgt ist, können die weiteren Schritte geplant werden. So etwa muss die Einspruchsfrist abgewartet werden, bevor ein Termin für die konstituierende Sitzung festgelegt werden kann.

„Wir haben selbst aus den Medien von diesem Entscheid erfahren und warten nun auf den schriftlichen Bescheid. Ich wünsche mir aber schon jetzt, dass die Anpatzungen endlich ein Ende finden und Ruhe einkehrt“, so ÖVP-Bürgermeisterin Juliana Günther. „Diese Anfechtung bringt sehr viel zusätzliche Arbeit, die uns von der eigentlichen Arbeit für die Gemeinde und ihre Bürger abhält. Ich wünsche mir konstruktives Zusammenarbeiten, damit wir unser Kematen weiterhin lebens- und liebenswert gestalten können.“ Den Bescheid abwarten will auch SPÖ-Frak­­t­ionsobmann Matthias Fischböck: „Uns ist es nie um Neuwahlen gegangen, wir wollen nur eine lückenlose Aufklärung einiger Ungereimtheiten. Welche Schritte wir setzen werden, das müssen wir grundsätzlich nach dem Bescheid mit unseren Anwälten besprechen.

Der Bescheid ist die Grundlage für die weitere Vorgehensweise.“ Gerüchten zufolge sei die Wahlanfechtung auch innerhalb der eigenen Fraktion umstritten gewesen. Darauf angesprochen, sagt Fischböck: „Wie bei allen Themen gibt es vereinzelte Gegenstimmen, das ist auch gut so in einer Demokratie. Wir besprechen und diskutieren aber alles gemeinsam und treffen dann eine Team­entscheidung. So auch in diesem Fall. Alleingänge mache ich generell nicht.“

Veröffentlicht am 13. März 2025

Artikel teilen
Seite
teilen
Seite
teilen
Seite
teilen
Seite
teilen
Seite
teilen
Seite
teilen
Seite
teilen

Mehr zu diesen Themen:

Nach oben scrollen