Über das Traditionsunternehmen wurde ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung eröffnet. Der Waidhofner Franchise-Partner Andre sieht für das Geschäft am Oberen Stadtplatz keine Gefahr einer Schließung

Die Palmers Textil AG hat am Landesgericht Wiener Neustadt ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung beantragt, wie der KSV1870 berichtet. Die Wirkungen der Insolvenzeröffnung sind am 15. Februar um 00.00 Uhr in Kraft getreten.
Das österreichische Traditionsunternehmen wurde bereits 1915 gegründet und betreibt heute als Textilhändler für Unterwäsche, Dessous, Nachtwäsche und Bademode 113 Filialen. Betroffen von der Insolvenz sind laut Schuldnerangaben 515 Dienstnehmer und knapp 500 Gläubiger.
Die Passiva werden mit rund 51,2 Mio. Euro beziffert. Als Insolvenzursache machten insbesondere der starke Mitbewerb in einem sehr gesättigten Markt, der Zinsanstieg sowie die Inflation und der damit einhergehende Kaufkraftverlust die nunmehrige Antragstellung notwendig. Die Fortführung und Sanierung des Unternehmens wird angestrebt. Den Gläubigern wird im Rahmen eines Sanierungsplans eine Quote von 30 %, zahlbar innerhalb von zwei Jahren, angeboten. Die Finanzierung des Sanierungsplans soll einerseits aus dem eigenen Fortbetrieb mithilfe von Restrukturierungsmaßnahmen und andererseits durch Einstieg von neuen Gesellschaftern/Investoren gelingen.
„Es wird geprüft, welche Filialen kostendeckend bzw. gewinnbringend fortgeführt werden können. Zudem sind hinsichtlich der Finanzierung des angebotenen Sanierungsplans die Ergebnisse der Verhandlungen mit möglichen Investoren abzuwarten“, so Alexander Greifeneder vom KSV1870.
20 Eigenfilialen könnten von einer Schließung betroffen sein. Für die Franchise-Filiale am Oberen Stadtplatz besteht laut Lukas Andre keine Gefahr: „Unser Geschäftsbetrieb verläuft relativ normal. Waren werden von Palmers weiterhin ausgeliefert oder auch auf Gutschriftbasis zurückgenommen. Ich denke, dass bereits ein Investor gefunden wurde und das Unternehmen saniert werden kann.“
Zur Sanierungsverwalterin wurde Rechtsanwältin Maria-Christina Nau aus Mödling bestellt. Die erste Gläubigerversammlung wurde für den 4. März und die Berichts- und Prüfungstagsatzung für den 22. April anberaumt. Die Sanierungsplantagsatzung, in der über den vorgelegten Sanierungsplan abgestimmt wird, findet am 6. Mai statt. Die betroffenen Gläubiger können ihre Forderungen ab sofort bis zum Ende der Anmeldefrist am 8. April über den KSV1870 anmelden (E-Mail an ins.forderungen@ksv.at).