Veröffentlicht am 18. April 2025

Wahlanfechtung Landwirtschafts­kammerwahl NÖ 2025

Anfechtung durch den Unabhängigen Bauernverband wurde akzeptiert – Bauernkammerobmann Mario Wührer mahnt zur Einigkeit

Der UBV fordert eine Änderung des Wahlrechts © Alexander Haiden/LK Niederösterreich

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Anfechtung durch den Unabhängigen Bauernverband (UBV) akzeptiert und hat dazu die Landeswahlbehörde NÖ aufgefordert, alle Unterlagen zur Kammerwahl vorzulegen. Der UBV hat das bestehende Wahlrecht zur Landwirtschaftskammerwahl in NÖ stark kritisiert und während der abgelaufenen Amtsperiode, wo der UBV in der Landeskammer vertreten war, eine Änderung des Wahlrechts eingefordert.

Nachdem keine andere Partei sich dafür engagierte und aus Sicht des UBV der zuständige Landesrat – LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf – mehrmals der Aufforderung des UBV, das Wahlrecht den jetzigen Standards anzupassen, nicht nachkam, hat der UBV die Wahlanfechtung beim Verfassungsgerichtshof eingebracht.

UBV NÖ Landesobmann Herbert Hochwallner betont dazu: „Es kann nicht sein, dass viele wahlberechtigte Menschen aus der Land- und Forstwirtschaft nicht bei der Wahl ihrer Interessenvertretung wahlberechtigt sind. Gleichzeitig aber seitens der Mehrheitsfraktion man es sich wie in der Familie richtet, indem Tausende wahlberechtigt sind, die eigentlich keine Wahlberechtigung haben. Aus unserer Sicht sind Wahlsystem, Wahlrecht, Erfassung der Wahlberechtigten, Wählerverständigung, Einspruchsmöglichkeiten usw. im aktuellen Wahlrecht Relikte aus dem Mittelalter. Sie entsprechen nicht dem modernen Standard für demokratische Vorgehensweisen. Dass LH-Stellvertreter Pernkopf über seine Behörde sogar anordnet, die Wähler nicht aktiv zur Wahl zu informieren bzw. anzusprechen, ist der Gipfel eines undemokratischen Systems“, so Hochwallner. „Wenn dazu nicht die notwendigen Schlüsse seitens der Landesregierung gezogen werden, sehen wir uns gezwungen, LH-Stellvertreter Pernkopf den Rücktritt nahezulegen. Wer so antidemokratisch agiert und nur den Machterhalt der Bauernbund-Fraktion im Auge hat, vertritt nicht die Interessen der Bauern“, sagt Hochwallner. Nun hoffe man, dass der Verfassungsgerichtshof dieses große Unrecht beendet.

Wührer mahnt zur Einigkeit

Der Waidhofner Bauernkammerobmann Mario Wührer sagt dazu: „Während wir derzeit im Bauernbund und der Landwirtschaftskammer mit aller Kraft für unsere Bäuerinnen und Bauern kämpfen, droht durch die Wahlanfechtung des UBV ein monatelanger Stillstand. Gerade jetzt sollten sich alle Fraktionen gemeinsam im Kampf gegen die Maul- und Klauenseuche einsetzen und parteipolitische Manöver hintanstellen“, sagt Wührer zur Anfechtung durch den UBV. „Oder geht es nur um die Eitelkeit und Selbstdarstellung des Herrn Hochwallner?“, so Wührer.

Veröffentlicht am 18. April 2025

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