Neue Kolumne gibt praktischen Einblick in alltägliche rechtliche Themen und Fragestellungen

Mein Name ist Dr. Alexander Übelacker, ich bin nach mehreren beruflichen Jahren in Steyr seit diesem Jahr in Waidhofen als Rechtsanwalt tätig. Neben dem Studium der Rechtswissenschaften habe ich auch ein wirtschaftswissenschaftliches sowie ein politikwissenschaftliches Studium abgeschlossen.
Als gebürtiger Waidhofner war es mir stets ein besonderes Anliegen, auch beruflich in meine Heimat zurückzukehren und hier als verlässlicher Ansprechpartner in rechtlichen Fragen zur Verfügung zu stehen. In meiner täglichen Praxis befasse ich mich mit einer Vielzahl rechtlicher Fragestellungen. Recht betrifft uns alle. Gerade deshalb ist es mir ein Anliegen, juristische Fragen verständlich zu erklären und Orientierung zu bieten.
Neben meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt unterrichte ich als Dozent an der Fachhochschule St. Pölten und setze mich regelmäßig mit der Herausforderung auseinander, komplexe Inhalte klar und nachvollziehbar zu vermitteln. Diese Erfahrung möchte ich auch in dieser Kolumne einbringen.
Mit „Recht kurz erklärt“ werde ich Ihnen künftig regelmäßig einen praxisnahen Einblick in rechtliche Themen geben, die uns im Alltag begegnen – verständlich, kompakt und mit Blick auf Lösungen. Denn wer seine Rechte kennt, kann bessere Entscheidungen treffen.
Wer bekommt was? Vermögensaufteilung infolge der Scheidung
Wenn eine Ehe endet, stellt sich rasch die Frage: Wie wird das Vermögen aufgeteilt? Viele sind überrascht, dass in Österreich nicht automatisch alles „halbiert“ wird. Die Vermögensaufteilung folgt klaren Regeln.
Was bei der Scheidung aufgeteilt wird
Grundsätzlich werden bei einer Scheidung das sogenannte eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse aufgeteilt. Dazu zählen etwa die gemeinsame Wohnung, Möbel, das Familienauto oder angesparte Gelder. Nicht alles fällt jedoch in den Aufteilungstopf: Vermögen, das ein Ehepartner in die Ehe miteingebracht hat, Erbschaften oder persönliche Geschenke von dritter Seite bleiben in der Regel beim jeweiligen Eigentümer.
Entscheidend ist, was während der Ehe gemeinsam geschaffen wurde. Dabei geht es nicht nur um Geld. Auch Kinderbetreuung, Haushaltsführung oder Unterstützung der Karriere des Partners gelten als Beiträge zur Vermögensbildung. Wer also weniger verdient hat, steht nicht automatisch schlechter da. Irrelevant ist grundsätzlich auch, auf welchen Namen ein Konto lautet, oder wer als Eigentümer der Immobilie im Grundbuch eingetragen ist. Besonders konfliktträchtig ist die Ehewohnung. Gehört sie einem Ehepartner allein und wurde sie in die Ehe eingebracht, kann sie in Ausnahmefällen dennoch dem anderen zugesprochen werden, wenn dies etwa im Interesse gemeinsamer Kinder notwendig ist. Eigentum schützt also nicht immer vor Verlust der Nutzung. Auch Schulden spielen eine Rolle. Kredite für Haus oder Wohnung werden in die Aufteilung einbezogen.
Fristen kennen und rechtzeitig vorsorgen
Wichtig zu wissen: Für die gerichtliche Aufteilung gilt eine Frist. Wer Ansprüche hat, muss sie innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Scheidung geltend machen. Danach ist es grundsätzlich zu spät.
Mein Rat aus der Praxis: Frühzeitig informieren und Unterlagen sichern. Kontostände, Kredite, Sparbücher und Wertgegenstände sowie in die Ehe eingebrachtes Vermögen sollten dokumentiert werden. Eine faire Lösung setzt voraus, dass die eigenen Rechte bekannt sind. Wer seine Rechte kennt, trifft bessere Entscheidungen und vermeidet teure Fehler.
RA Dr. Alexander Übelacker, LLB.oec. MSc
Unterer Stadtplatz 12
3340 Waidhofen/Ybbs
www.wetzl.at/rechtsanwalt-waidhofen
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