Drei Geflügelbetriebe im Bezirk Amstetten betroffen
Bezirk. Ende Oktober informierte die Bezirkshauptmannschaft Amstetten über den Ausbruch der Vogelgrippe in einem Geflügelunternehmen im Bezirk Amstetten, nun wurden weitere Verdachtsfälle der Hochpathogenen Aviären Influenza im Nachbarort Biberbach bestätigt
Die erhöhte Sterblichkeit der Hühner in den Stallungen von Martin Schlöglhofer, Bürgermeister von Aschbach, führten zu näheren Untersuchungen, die Viren der Vogelgrippe nachwiesen. Als Vorsichtsmaßnahme wurden daraufhin sämtliche Tiere gekeult und der Betrieb unter Quarantäne gestellt. Kematens Bürgermeisterin Juliana Günther, in deren Gemeinde das Unternehmen beheimatet ist, findet keine Erklärung: „Wie es dazu kommen konnte, ist aufgrund der überaus ordentlichen, gepflegten Haltung des Geflügels durch den Besitzer überhaupt nicht nachvollziehbar.“ So auch der Geschäftsführer der Österreichischen Geflügelwirtschaft Michael Wurzer: „Man weiß leider noch nicht, wie sich das Geflügel infiziert hat. Sehr oft sind Wildvögel und deren Kot Überträger der Vogelgrippe. Aber wir wissen aus Berichten aus anderen Ländern, dass sich das Virus in weiterer Folge auch über Aerosole, also über Staubpartikel, über Wind überträgt. Da es sich um Indoor-Bodenhaltungsbetriebe handelt, ist der direkte Kontakt mit Wildvögeln auszuschließen. Wie viele Tiere in Summe betroffen sind, kann ich nicht sagen. Bislang sind etwa 60.000 Legehennen gestorben oder mussten gekeult werden.“
Wie erst kurz vor Redaktionsschluss am Dienstagnachmittag bekannt wurde, sind weitere Unternehmen in der Sperrzone von der Geflügelpest betroffen. Eines davon ist die in Biberbach ansässige Firma egg-cited, wie der ehemalige Inhaber Karl Latschenberger auf Nachfrage bestätigt. Wie hoch der Schaden sein wird, hat sich zu Redaktionsschluss noch nicht bemessen lassen.
Sperr- und Schutzzonen
Mit einer kürzlich in Kraft getretenen Verordnung zur Stallpflicht für Geflügel für das gesamte Mostviertel versucht man Schadensbegrenzung. Davor wurde am 30. Oktober seitens des Bundesministeriums eine drei Kilometer Schutzzone (davon betroffen die Gemeinden: Allhartsberg, Amstetten, Aschbach-Markt, Biberbach, Kematen) und eine zehn Kilometer Überwachungszone um die Ausbruchsbetriebe gezogen. In diesen Zonen gibt es ein Verbringungsverbot von lebendem Geflügel. Transportfahrzeuge müssen desinfiziert werden. Transporte von Eiern und Geflügel sind nur mit Sondergenehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde erlaubt. Die Schutzzone wird für mindestens 21 Tage und die Überwachungszone für mindestens 30 Tage eingerichtet